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City & Country Club
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AGB

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ALLGEMEINES

Die Golfanlagenerrichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH erfasst online Daten ihrer Kunden ausschließlich zur eigenen Verwendung für die Bewerbung des eigenen Angebots. Daten können sowohl auf dieser Seite, als auch auf anderen Kanälen (wie Facebook) erhoben werden. Die auf diesen Wegen erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.  Diese Website verwendet Cookies.

FITNESS UND GROUPFITNESS

1. Mit dem Erwerb einer Fitnesscard, Buchen einer Ballspieleinheit oder Konsumieren jedes Angebotes der Golfanlagenerrichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH. akzeptiert der/die Kunde/in die Geschäftsbedingungen und die Hausordnungen des Clubs. Die Geschäftsführung ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen und die Hausordnung zu ändern und diese Änderung wird mit Aushang der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hausordnung gültig.

2. Die Gestaltung der Öffnungszeiten, der Gymnastikpläne und die Personalbesetzung ist der Clubleitung vorbehalten. Bei Änderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

3. Erworbene Tageskarten, Fitnesscards usw. werden von der Rezeption nicht zurückgenommen.

4. Bei Verlust von Wertkarten kann kein Anspruch auf Ersatz gewährt werden.

5. Bei mutwillig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Verschmutzungen behält sich die Geschäftsführung vor, einen Beitrag in der Höhe des jeweiligen Schadens einzuheben.

6. Aus der Nichtbenutzbarkeit der Objekte, Teilen davon oder von Gerätschaften, kann die/der Kunde/in keinerlei Schadenersatz- oder Minderungsansprüche geltend machen.

7. Bei clubschädigendem Verhalten sowie Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hausordnung kann der Betreiber ein Clubverbot aussprechen und erworbene Karten einziehen bzw. sperren. Bei schwerwiegenden Verstößen ist dies mit sofortiger Wirkung möglich, sonst nach erfolgloser Abmahnung. Restlaufzeiten von Fitnesskarten werden aliquot refundiert.

8. Änderungen in der Anzahl der Sportanlagen berechtigen weder zur Nachverrechnung seitens des Betreibers noch zu Forderungen seitens der/des Kunden/in.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

1. Die Golfanlagenerrichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH. übernimmt keine Haftung für in die Anlage mitgenommene und abhanden gekommene Gegenstände. Jede/r Kunde/in verpflichtet sich, in guter physischer und psychischer Verfassung zu sein, um aktive und passive Bewegungen ohne körperliche Schäden ausführen zu können. Die Golfanlagenerrichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH. übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden, die der/dem Kunden/in durch unsachgemäßen Gebrauch von Gerätschaften oder Anlagen des Clubs entstehen und für solche, die ihr/ihm durch dritte Personen zugefügt wurden. Außerdem ist die Haftung für alle Arten von Schäden, ausgenommen Personenschäden, bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

2. Es obliegt jeder Kundin/jedem Kunden beim Gebrauch von Gerätschaften oder Anlagen Gebrauchsvorgänge bei den Beauftragten des Clubs, vor allem hinsichtlich der Fitnessgeräte zu erfragen, ansonsten erfolgt die Benützung auf eigene Gefahr.

FITNESS & GROUPFITNESS

1. Das Leistungsangebot und die gültigen Preise entnehmen Sie der aktuellen Preisliste.

2. Eine Ruhendstellung der Mitgliedschaft ist ausnahmslos nur bei schriftlich bestätigten Spitalsaufenthalten und bei ärztlich bestätigten Gründen, die ein Training ausdrücklich ausschließen, möglich.

3. Fitnesstraining ist aus Haftungsgründen erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und Gymnastik erst ab dem vollendeten 8. Lebensjahr möglich.

4. Das Mitbringen, Aufbewahren, Weitergeben und Einnehmen von verbotenen Präparaten ist strengstens verboten und wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt!

GOLF

Golfanlagen Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH

FBG Facility- und Baumanagement GmbH

mit den Golfanlagen City&Country GC Wienerberg und Richardhof

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Golfanlagen Errichtungs- Betriebsgesellschaft mbH (im folgenden GEG), der FBG Facility- und Baumanagement GmbH

(im folgenden FBG) und dem Spielberechtigten in Bezug auf die Golfanlage City&Country GC Wienerberg und City&Country GC Richardhof. Für das Fitnesscenter und die sonstigen Sportanlagen gelten die diesbezüglichen Geschäftsbedingungen. Des Weiteren sind die Richtlinien für die Benützung der Sportanlagen Wienerberg und Richardhof in der jeweils gültigen Fassung, die Hausordnung und die Platzregeln (einsehbar im Sekretariat) und die Preisliste für jeden Spielberechtigten verbindlich.

2. Der/die Spielberechtigte bestätigt durch die Einzahlung der Jahresspielgebühr die Kenntnisnahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und anerkennt sie vollinhaltlich.

3. Durch Erwerb der Spielberechtigung erwirbt der/die Spielberechtigte den Anspruch auf Aufnahme in den Golfclub Wienerberg bzw. Golfclub Richardhof, welche vom Vorstand nur aus gesondert zu begründenden schwerwiegenden Gründen abgelehnt werden kann. Er/sie erhält eine ÖGV Mitgliedskarte, die auch zum Bespielen anderer Golfanlagen nach Maßgabe der jeweiligen Platzrichtlinien berechtigt. Bei Verlust der Mitgliedschaft im Golfclub (so insbesondere bei Nichtzahlung des ÖGV-Beitrages oder Ausschluss gemäß Vereinsstatuten) ist die GEG bzw. FBG berechtigt, auch die Spielberechtigung mit sofortiger Wirkung zu entziehen. Eine Rückzahlung geleisteter Gebühren (auch anteilig) findet nicht statt.

4. Für Klubbelange gelten die aktuellen Vereinsstatuten des City&Country Golfclubs Wienerberg und des City&Country Golfclubs Richardhof.

5. Ruhendstellungen der Spielberechtigung sind in begründeten Fällen (z.B. Beruf oder Krankheit) möglich. Jede(r) Spielberechtigte kann maximal zwei Jahre sein/ihr Spielrecht ruhend stellen. Während des Ruhens verliert der/die Spielberechtigte die Mitgliedschaft im ÖGV und erhält auch keine Spielberechtigungskarte. Die GEG bzw. FBG ist berechtigt, Anträge auf Ruhendstellung bei unzureichender Begründung oder aus wirtschaftlichen Gründen abzulehnen. Anträge auf Ruhendstellung müssen schriftlich bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres für das Folgejahr im Club einlangen.

6. Der Umfang der Spielberechtigung ergibt sich aus den Richtlinien und der Haus- und Platzordnung. Einschränkungen des Spielbetriebes aus witterungsbedingten Gründen oder infolge von Turnierveranstaltungen akzeptiert der/die Spielberechtigte, ohne dass daraus finanzielle Ansprüche gegen die GEG/FBG abgeleitet werden können. Bei der Ausgabe bzw. Erneuerung von Spielberechtigungen ist auf die maximale Platzkapazität Rücksicht zu nehmen.

7. Jede(r) Spielberechtigte ist verpflichtet, die sich aus der Preisliste ergebenden Gebühren zu bezahlen.

8. Die Benützung der Golfanlage erfolgt auf Gefahr und Risiko des/der Spielberechtigten. Die GEG/FBG übernimmt keine Haftung für in die Anlage mitgenommenen und abhanden gekommenen Gegenstände. Jede(r) Spielberechtigte ist für seine/ihre physische und psychische Verfassung selbst verantwortlich, sodass die GEG/FBG auch keine Haftung für Verletzungen jeglicher Art übernimmt. Die GEG/FBG übernimmt auch keine Haftung für Sach- oder Körperschäden, die dem/der Spielberechtigten durch unsachgemäßen Gebrauch von Gerätschaften oder Anlagen der Golfanlage entstehen und für solche, die ihm/ihr durch dritte Personen zugefügt werden. Des Weiteren wird jede Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die GEG/FBG empfiehlt den Spielberechtigten, eine persönliche Haftpflichtversicherung abzuschließen, um unfallcausales Fehlverhalten im Spielbetrieb abdecken zu können.

9. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem/der Spielberechtigten und der GEG/FBG ist österreichisches Recht anwendbar. Für Streitigkeiten aus dem Spielrecht ist das jeweilige Bezirksgericht zuständig.

10. Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtwirksamkeit der Schriftform.

RACKETSPORT (Tennis, Squash, Badminton, Tischtennis, Racketlon)

1.Das Leistungsangebot und die gültigen Preise für Ballspiele entnehmen Sie der aktuellen Preisliste.

2. Reservierung: Sie können persönlich oder telefonisch an der City & Country Clubhaus-Rezeption oder Online reservieren. Reservierungen können bis zu 14 Tage im Vorhinein vorgenommen werden.

3. Stornierungen müssen 24 Stunden vor dem Spieltermin bekannt gegeben werden, sonst muss die Einheit voll bezahlt werden.

4. Alle Racketsporteinheiten müssen VOR SPIELBEGINN an der Rezeption bezahlt werden.

5. Die Spielzeiten sind wie folgt geregelt:

Tennis: Die Spielstunde beginnt zur vollen Stunde und beträgt 60 Min. inkl. Platzpflege.
Badminton: Beginnt zur vollen Stunde, Dauer pro Einheit: 60 Minuten.
Squash: Beginnt zur vollen und halben Stunde, Dauer pro Einheit: 30 Minuten.
6. Bei verspätetem Spielbeginn besteht kein Anspruch auf eine Nachspielzeit.

7. Abo Regelung

Abos – auch Ganzjahresabos – können nur mit Beginn der Wintersaison oder Sommersaison erworben werden.
Saisonplatzspieler und Saison-Abospieler haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz. Dieser kann auch während der Saison geändert werden.
Abostunden können bis 24 Stunden vor Spielbeginn abgesagt und sofort auf einen freien Termin in der Zeitzone ihres Abos (A- oder B-Zeit) innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist einmalig verschoben werden. Werden Abostunden nicht abgesagt oder nicht sofort innerhalb der Zwei-Wochen-Frist verschoben, verfallen diese.
Sollten Abostunden aufgrund höherer Gewalt (Bsp.Gebrechen/Platzsperre/Club geschlossen) nicht stattfinden können, dann werden diese gutgeschrieben.
Bei Regen oder Gewitter ist ein kurzfristiger Wechsel am gleichen Tag von abonnierten Tennis Freiplätzen in die Halle möglich, sofern Plätze verfügbar sind.

 

Wie kann ich reservieren?
Sie können telefonisch oder persönlich an der Rezeption reservieren. Pro Reservierung müssen immer zwei Spieler eingetragen werden. Reservierungen können bis zu 14 Tage im Vorhinein vorgenommen werden. Es können pro Person maximal zwei Stunden vorreserviert werden. Unmittelbar nach den gespielten Stunden kann die nächste Reservierung vorgenommen werden.

Ist es möglich bei Schlechtwetter in die Halle zu wechseln?
Ja, sollte es zu den gebuchten Stunden auf den Freiplätzen zu einem Schlechtwettereinbruch kommt, ist es möglich  in die Halle auf die Plätze 5 und 6 zu wechseln. Auf Standby-Basis können auch weitere Plätze je nach Verfügbarkeit genützt werden.

Wie funktioniert die Bezahlung der Sommer-Mitgliedschaft?
Alle Club-Mitglieder bekommen eine Rechnung für die Sommer-Mitgliedschaft 2016 übermittelt. Diese können Sie entweder mittels Banküberweisung oder direkt an der Rezeption bezahlen. Sobald die Bezahlung erfolgt ist können die Plätze benutzt werden (auch schon vor dem offiziellen Beginn der Sommersaison am 25. April). Mit Bezahlung der Sommer-Mitgliedschaft akzeptiert das Mitglied die auf diesem Blatt vorgegebenen „Konditionen Sommer-Mitgliedschaft 2016.“

Wie kann ich mich als Tennisclub-Mitglied ausweisen?
Alle Mitglieder erhalten bei Barbezahlung oder bei Nachweis der Überweisung an der Rezeption gegen eine einmalige Gebühr von € 5.-, eine Mitgliedskarte wo die Sommer-Mitgliedschaft aufgebucht wird. Dazu ist es erforderlich die persönlichen Daten ( welche für die interne Kommunikation verwendet werden dürfen) an der Rezeption abzugleichen und ein Foto machen zu lassen. Die Karte ist bei jedem Mal spielen mitzubringen und vor Spielbeginn an der Rezeption vorzuweisen.

Warum müssen pro Reservierung immer zwei Spieler eingetragen werden?
Eine Clubmitgliedschaft ist immer Personenbezogen und bezieht sich nicht auf den Platz. Falls Sie mit einem weiteren Clubmitglied spielen, entfallen keine Kosten für die Tenniseinheit. Möchte ein Nicht-Mitglied mit einem Mitglied Einzel spielen, so hat das Nicht-Mitglied einen Pauschalbetrag von € 12.- für max. 2 Stunden an der Rezeption zu bezahlen. Spielen bei einem Doppel Nicht-Mitglieder mit, so hat jedes Nicht-Mitglied einen Pauschalbetrag von € 6.- für max. 2 Stunden zu bezahlen.

Wann kann ich die Tennis-Sommer-Mitgliedschaft kündigen?
Die Sommer-Mitgliedschaft verlängert sich immer automatisch für das nächste Jahr. Eine Kündigung für das folgende Kalenderjahr muss schriftlich bis spätestens Ende des aktuellen Kalenderjahres einlangen.

 

 

HAUSORDNUNG

Allgemein:

Wir bitten unsere Gäste, die Anweisungen der Clubleitung und des Personals zu befolgen, die Einrichtungen des Clubs schonend zu behandeln, sich im allgemeinen Interesse um Ordnung und Ruhe im Clubbetrieb zu bemühen und sich gegenüber anderen Kunden und unseren Mitarbeitern zuvorkommend zu verhalten.

Aula:

Sessel und Sofas sind ausschließlich zum Sitzen in Zivilkleidung gedacht. Sporttaschen sind in den dafür vorgesehenen Regalen zu verstauen und keinesfalls auf den Sitzgelegenheiten abzustellen.

Garderoben:

Bitte beachten Sie, dass wir für Wertgegenstände keine Haftung übernehmen. Nützen Sie für die Aufbewahrung Ihrer Wertsachen (Geldbeträge, Scheckkarten, Schmuck etc.) die unentgeltlich zur Verfügung gestellten Kundensafes; den Schlüssel für den Safe erhalten Sie an unserer Rezeption. Als Kunde/in des C&C Clubs erhalten Sie nach Hinterlegung eines Einsatzes (Ausweis, Schlüsselbund oder die Fitnesskarte) Ihren Garderobenschlüssel. Vor Verlassen des Hauses sind die Kästchen unbedingt zu leeren. Bitte geben Sie nach Verlassen der Garderobe sofort Ihren Garderobenschlüssel an der Rezeption wieder ab. Bei Verlust des Garderobenschlüssels ist an der Rezeption ein Betrag von €20,- zu bezahlen.

Rezeption:

Bitte melden Sie sich vor Benutzung unserer Sportanlagen an der Rezeption an. Das Betreten der Plätze ist nur nach vorheriger Anmeldung und Bezahlung an der Rezeption gestattet.

Sauna und Infrarotkabine:

Bitte beachten Sie die ausgehängten Regeln für die Nutzung von Sauna und Infrarotkabine. Das Betreten des Nassbereiches mit Straßen- und Sportbekleidung ist nicht gestattet. Benützen Sie die Sauna nur geduscht und verwenden Sie ein trockenes, sauberes Handtuch als Sitzunterlage. Im Sinne einer angenehmen Saunaatmosphäre bitten wir Sie um Rücksichtnahme auf alle Mitbenützer. Bitte unterlassen Sie vorzeitiges, langfristiges Reservieren von Stühlen und Liegen. Rasieren, Haarentfernung, Peeling, Pedi- und Maniküre sind in Sauna, Infrarotkabine, Dusche und Ruheraum strengstens verboten. Das Rauchen im Saunabereich und Ruhebereich ist behördlich verboten.

Solarium:

Beachten Sie die Bedienungsvorschriften und die empfohlenen Bräunungszeiten laut Aushang! Aus hygienischen Gründen empfehlen wir die Verwendung der Schutzfolien und das Reinigen der Liegeflächen vor und nach der Benutzung. Schutzbrillen sind an der Rezeption erhältlich!

Sportanlagen:

Die Benützung der Sportanlagen erfolgt auf eigene Gefahr! Das Telefonieren auf den Sportanlagen (ausgenommen Golfplatz) ist untersagt. Technische Hilfsmittel im Sportbereich (Ballmaschine Tennis etc.) sind ausnahmslos an der Rezeption anzumelden und von der Clubleitung zu genehmigen.

Golfplatz:

Bitte beachten Sie die dafür aufgesetzten Golfregeln.

Ballspiele: Tennis, Squash, Badminton und Tischtennis

In den Ballspielbereichen dürfen sich Kinder nur unter Aufsicht aufhalten. Bitte beginnen und beenden Sie Ihre Ballspieleinheiten pünktlich, je nach Ballspielart zur vollen oder halben Stunde, um einen reibungslosen Spielablauf zu ermöglichen. Tennisplätze müssen innerhalb der Spielzeit entsprechend der Pflegeanleitung abgezogen werden. Es darf nur mit solchen Schuhen gespielt werden, die für den jeweiligen Belag geeignet sind und die keine Farbstreifen hinterlassen. Im Falle einer Missachtung müssen Reinigungskosten ersetzt werden. Bei Regen oder Gewitter ist ein kurzfristiger Wechsel am gleichen Tag von abonnierten Tennisfreiplätzen in die Halle möglich, sofern Plätze frei sind.

Fitnesscenter und Gymnastiksäle:

Um Verletzungen zu vermeiden bitten wir Sie, die Fitnessgeräte nur nach vorheriger Anleitung durch unsere Trainer zu benützen. Aus hygienischen Gründen bitten wir Sie, entsprechende Kleidung zu tragen und immer ein Handtuch unterzulegen. Der Fitnessbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

Jugendlichen unter 16 Jahren ist das Training im Fitnesscenter untersagt!

Das Betreten der Sporträume ist nur mit geeigneten Sportschuhen und Sportbekleidung zulässig. Bitte überlassen Sie während der Satzpausen anderen Gästen die Fitnessgeräte. Wir bitten Sie, die Gymnastiksäle nur mit einwandfrei sauberen Schuhen (mit heller Sohle) zu betreten. Platzreservierungen in den Gymnastiksälen und bei den Fitnessgeräten sind nicht möglich.

Verleih Handtuch, Tennis-, Squash- und Badmintonschläger:

Für Leihschläger ist eine Leihgebühr zu erlegen. Wir verleihen an unsere Kunden/innen Handtücher um € 1,-, Tennisschläger, Squashschläger und Badmintonschläger um € 3,-. Bei Nichtretournierung oder mutwilliger Beschädigung sehen wir uns gezwungen bei Handtüchern € 10,- und bei Tennis, Squash- und Badmintonschlägern € 50,- zu kassieren. BITTE ÜBERPRÜFEN SIE IHR LEIHRACKET VOR SPIELBEGINN!

Bespannungservice & Racketlonshop:

Tennis-, Squash- und Badmintonschläger können an der Rezeption zur Bespannung im Racketlonshop vor Ort abgegeben werden. Dort können auch alle Sportartikel aus dem Racketsportbereich und Golf-Sektor zu attraktiven Preisen erworben werden, siehe www.racketlonshop.at

Lost & Found:

Wir bitten Sie, verlorene Gegenstände an der Rezeption abzugeben bzw. dort abzuholen. Gefundene Gegenstände werden in Verwahrung genommen. Nach Ablauf eines Monats werden diese an karitative Organisationen gespendet.

Restaurant:

Aus hygienischen Gründen bitten wir Sie, das Restaurant und die Bar nur in angemessener Bekleidung (nicht mit verschwitzter Sportkleidung, Bademantel oder ohne Schuhe) zu besuchen. Aus Sicherheitsgründen ist es untersagt, Glas oder Porzellan aus dem Restaurant und der Bar in die Sporträumlichkeiten mitzunehmen.

Rauchverbot:

Bitte beachten Sie das generelle Rauchverbot in unserem Clubhaus!

City & Country Club Wienerberg

Gutheil-Schoder-Gasse 7
1100 Wien
Geöffnet: Mo-Fr 06:50-23:10 Uhr
Sa, So, Ft 07:50-22:10 Uhr
+43166123
Email
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Instagram

City & Country Club Richardhof

Richardhof 248
2352 Gumpoldskirchen
Geöffnet: Mo-So 10-16 Uhr
+432236892305
Email
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